sieht verdächtig nach Goldfischklau aus

kann man goldfische besitzen?

DIESEN jedenfalls nicht mehr. ansonsten helfen die §§ 90a, 854 BGB bei der Antwort auf Ihre Frage

das gesetz ergibt keinen sinn - in etwa so sinnvoll wie: du bist kein sklave, du machst hier nur unentgeldlich lebenslang zwangsarbeit...

(schon klar das damit nur eine theoretische abgrenzung zu sachen geschaffen wurde damit tiergesetze nicht auf sachen angewendet werden können, aber am beispiel des goldfisches ändert es jetzt nichts)

dochdoch. das macht schon Sinn. juristenlogik halt.

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